Qualitätsarbeit
EU-Hygienepaket und Milchgüteverordnung
Diese Verordnungen sind gesetzliche Vorgaben und für jeden Milchlieferanten bindend. Das EU-Hygienepaket beinhaltet grundsätzliche Hygiene- und Qualitätsanforderungen bei der Gewinnung und Lagerung sowie Behandlung von Rohmilch. Die Milchgüteverordnung regelt die Gütemerkmale, die Prüfung und die Bezahlung der Anlieferungsmilch.
Milchkaufvertrag/Milchlieferordnung
Die EGZ hat in einem Milchkaufvertrag mit der Molkerei die Bedingungen der Anlieferung und Bezahlung der Rohmilch definiert. In der dazugehörigen Milchlieferordnung werden insbesondere die Anforderungen an die Qualität des Produktes Milch, sowie an deren Erzeugung und Lagerung geregelt.
Satzung der EZG
Die Satzung der EZG enthält unter anderem auch Qualitätsregeln zur Erzeugung von Milch.
QM-Milch
Der bundeseinheitliche Kriterienkatalog zum Qualitätsmanagement Milch wird in allen Betrieben der EZG umgesetzt. Die Kontrolle erfolgt durch geeigente Zertifizierungsstellen.
Beratung
In der EZG werden die Milchlieferanten intensiv von einer Qualitätsbeauftragten zu allen Fragen rund um die Milchproduktion und -qualität betreut.
Weitere Informationen für interessierte Verbraucher über die moderne Milchproduktion:
https://www.landwirtschaft.sachsen.de/zu-den-milchkuhen-39295.html
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft